Ausstellungsreglement Isliker Härbscht-Märt 2012

Zulassungsbedingungen

Zugelassen werden Einzel-und Kollektivaussteller, deren Ausstellungsprogramm in den Rahmen der Veranstaltung passt.
Das OK Härbscht-Märt behält sich zudem vor, bei knappen Platzverhältnissen, Abstriche an den gewünschten Ausstellungsflächen vorzunehmen. Bei Nicht-Einhalten des Ausstellungsreglements behält sich das OK vor, einen Platzverweis auszusprechen.

Die definitive Platzzuteilung erfolgt durch das OK. Spezielle Wünsche der Aussteller werden nach Rücksprache und Möglichkeit, aber ohne Präjudiz berücksichtigt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen festen Platz.

Nach erfolgter Standzuteilung kann ein Rücktritt nicht mehr erfolgen; das heisst, die volle Standmiete geht zugunsten des Härbscht-Märt. Reklamationen und Beschwerden sind schriftlich an das OK Härbscht-Märt, Postfach 225, 8546 Islikon zu richten.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gegen Ladengeschäfte, die ohne vorliegende Bewilligung offen halten, seitens der Organisation Härbscht-Märt Anzeige erstattet werden kann. In diesem Fall muss mit einer Busse gerechnet werden.

Fremdwerbung auf dem persönlichen Standplatz ist nicht gestattet.

Die Platzmiete wird in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist ist 21 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Falls bei Märt-Beginn noch kein Zahlungseingang feststeht, wird der Betrag in bar am Märt-Tag eingezogen. In der Miete sind enthalten: Die gemietete Standfläche und die Durchführung der allgemeinen Werbung.

Als Zusätze werden nach Aufwand fakturiert:
- Beschädigung durch unsachgemässe Benützung der zur Verfügung gestellten Anlagen.
- Weitere zur Verfügung gestellte Hilfsmittel (Marktstände, Tische und Bänke, usw.).
- Abfallbeseitigung

Attraktionen, die dem Interesse des ganzen Märts dienen und Besucher anziehen (Märt-Bähnli, Musikverein, ..) haben Vorrang vor Interessen einzelner Aussteller.


Versicherungen / Haftung

Versicherungen sind Sache der Aussteller. Das OK Härbscht-Märt lehnt jede Haftung ab.


Verkaufsverhandlungen

Für die Verkaufsverhandlungen gelten die behördlichen Vorschriften.
Aussteller mit Lebensmittelverkauf haben sich strikte an die Weisung des Lebensmittelinspektorates des Kt.Thurgau zu halten.


Bau und Gestaltung

Der Aufbau der Stände gehört zur Gesamtgestaltung des Märt und untersteht dem OK. Gestaltung der Ausstellungsfläche sowie Dekoration der Marktstände mit Blumen usw. sind Sache der Aussteller.

Die Einteilung der Stände ist Sache des OK Härbscht-Märt. Spezielle Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit, aber ohne Präjudiz berücksichtigt.

Alle Aussteller hinterlassen ihren Standplatz in aufgeräumtem, gereinigtem Zustand.
Die Entsorgung des Abfalls ist Sache der Aussteller. Der Boden rund um den Stand muss gereinigt werden (gilt besonders für Anbieter von Esswaren). Bei Verstoss wird eine Gebühr von Sfr 50.- in Rechnung gestellt.


Aufbau und Abbau des Marktstandes

Die bedeutet immer ein kleines Durcheinander. Gegenseitige Rücksicht erleichtert es allen! Am besten auf einander Rücksicht nehmen. Fahrzeuge sind sobald wie möglich zu entfernen. Die Parkplätze von Volg und Landi dürfen am Samstag nicht verwendet werden,


Anmeldeschluss

Anmeldungen, die nach Freitag, dem 7.9.2012 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.


Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller die oben erwähnten Bedingungen.

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